CRA: Software-Compliance im Aufwind – vorbereitet Richtung 2027
Warum der CRA früher beginnt als erwartet
Viele Unternehmen verbinden den Cyber Resilience Act (CRA) noch immer hauptsächlich mit neuen Produkten, die ab 2027 auf den Markt kommen. Diese Annahme ist jedoch nur teilweise richtig. Ein wesentlicher Punkt wird häufig übersehen: die ersten Verpflichtungen aus dem CRA gelten bereits ab September 2026.
Meldepflicht ab September 2026
Ab September 2026 verpflichtet Artikel 14 des CRA Hersteller dazu, Cybersicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen zu melden. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur neue Produkte, sondern auch bestehende Produkte mit digitalen Elementen, darunter:
- eingebettete Software
- mobile Anwendungen
- serverseitige Software, die für die Funktionalität des Produkts wesentlich ist
Klare Fristen, hohe Anforderungen
Sobald ein Hersteller mit angemessener Sicherheit feststellt, dass ein schwerwiegendes Sicherheitsproblem vorliegt, gelten klare Meldefristen:
- eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden
- eine Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden
Der Fokus liegt dabei nicht auf fehlerfreier Software, sondern auf Vorsorge, Transparenz und Kontrolle.
Vorbereitung ist entscheidend
Auch wenn die Verpflichtungen ab 2026 ereignisgesteuert sind, ist eine praktische Vorbereitung unerlässlich. Zu wissen, wo und wie zu melden ist, die Marktpräsenz der eigenen Produkte zu verstehen und klare interne Entscheidungs- und Eskalationsprozesse zu haben, ist entscheidend, um im Ernstfall ruhig, schnell und regelkonform handeln zu können.
Auf dem Weg zur vollständigen CRA-Compliance
Die Schritte, die Sie heute im Hinblick auf 2026 setzen, sind keine Übergangsmaßnahmen. Sie bilden die Grundlage für die vollständige CRA-Compliance ab Dezember 2027, wenn das Schwachstellenmanagement zu einem dauerhaften und regulierten Bestandteil des Produktprozesses wird.
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