CRA: Software-Compliance im Aufwind – vorbereitet Richtung 2027

Warum der CRA früher beginnt als erwartet

Viele Unternehmen verbinden den Cyber Resilience Act (CRA) noch immer hauptsächlich mit neuen Produkten, die ab 2027 auf den Markt kommen. Diese Annahme ist jedoch nur teilweise richtig. Ein wesentlicher Punkt wird häufig übersehen: die ersten Verpflichtungen aus dem CRA gelten bereits ab September 2026.

Meldepflicht ab September 2026

Ab September 2026 verpflichtet Artikel 14 des CRA Hersteller dazu, Cybersicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen zu melden. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur neue Produkte, sondern auch bestehende Produkte mit digitalen Elementen, darunter:

  • eingebettete Software
  • mobile Anwendungen
  • serverseitige Software, die für die Funktionalität des Produkts wesentlich ist

Klare Fristen, hohe Anforderungen

Sobald ein Hersteller mit angemessener Sicherheit feststellt, dass ein schwerwiegendes Sicherheitsproblem vorliegt, gelten klare Meldefristen:

  • eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • eine Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden

Der Fokus liegt dabei nicht auf fehlerfreier Software, sondern auf Vorsorge, Transparenz und Kontrolle.

Vorbereitung ist entscheidend

Auch wenn die Verpflichtungen ab 2026 ereignisgesteuert sind, ist eine praktische Vorbereitung unerlässlich. Zu wissen, wo und wie zu melden ist, die Marktpräsenz der eigenen Produkte zu verstehen und klare interne Entscheidungs- und Eskalationsprozesse zu haben, ist entscheidend, um im Ernstfall ruhig, schnell und regelkonform handeln zu können.

Auf dem Weg zur vollständigen CRA-Compliance

Die Schritte, die Sie heute im Hinblick auf 2026 setzen, sind keine Übergangsmaßnahmen. Sie bilden die Grundlage für die vollständige CRA-Compliance ab Dezember 2027, wenn das Schwachstellenmanagement zu einem dauerhaften und regulierten Bestandteil des Produktprozesses wird.

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Downloads

E.D.&A. Whitepaper CRA V1.0 april 2026

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